
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um gerichtliche Parkverbote, Umtriebsentschädigungen und Einsprüche.
Das Einwand-Formular ermöglicht es Ihnen, Einwände gegen eine Umtriebsentschädigung wegen Falschparkens einzureichen oder Fragen dazu zu klären.
Das Kontaktformular steht Ihnen für allgemeine Fragen und Anliegen rund um unsere Dienstleistungen zur Verfügung.
So stellen wir sicher, dass Ihr Anliegen schnell und korrekt bearbeitet wird.
PADET führt Parkplatzkontrollen ausschliesslich auf Liegenschaften durch, die über ein richterlich angeordnetes Parkverbot mit entsprechender Beschilderung verfügen.
Zudem ist eine schriftliche Vollmacht für das jeweilige Parkplatzareal erforderlich.
Ein gerichtliches Parkverbot ist eine rechtlich durchsetzbare Anordnung, die von einem Gericht oder einer zuständigen Behörde in der Schweiz erlassen wird.
Es verhindert unbefugtes Parkieren auf Privatgrundstücken oder in ausgewiesenen Bereichen und kann bei Missachtung zivil- oder strafrechtliche Folgen haben.
Eine Umtriebsentschädigung fällt an, wenn ein Fahrzeug unberechtigt auf privatem Grund abgestellt wird. Sie dient dazu, den Aufwand für Kontrolle, Dokumentation und die administrative Bearbeitung des Parkverstosses zu decken.
Dabei handelt es sich nicht um eine staatliche Busse, sondern um eine privatrechtliche Entschädigung im Rahmen der Parkplatzkontrolle.
Bei einer Einsprache wird geprüft, ob das Fahrzeug korrekt abgestellt war und ob die Kontrollvorgaben eingehalten wurden.
Eine Einsprache ist berechtigt, wenn sich der Fahrzeughalter rechtlich korrekt verhalten hat oder ein Fehler bei der Kontrolle vorliegt.
In nachgewiesenen Notfällen kann zusätzlich Kulanz gewährt werden.
Gehen Sie zu ‚Anfragen‘ unter ‚Formular für Einwände.
Dort können Sie Ihren Einwand einreichen, zum Beispiel gegen eine Umtriebsentschädigung wegen Falschparkens.
Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder (mit * gekennzeichnet) aus, damit Ihre Anfrage korrekt bearbeitet werden kann.“
Sicherheitsfirmen dürfen auf Privatgrundstücken Parkplatzkontrollen durchführen und Umtriebsentschädigungen fordern, sofern sie beauftragt sind und ein richterlich verfügtes Parkverbot missachtet wird.

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