
Hier finden Sie kompakte Antworten auf die häufigsten Fragen rund um gerichtliche Parkverbote, Umtriebsentschädigungen und Einsprüche.
Das Einwand-Formular dient dazu, einen Einwand gegen eine Umtriebsentschädigung aufgrund eines Falschparkers einzureichen oder Fragen dazu zu stellen.
Das Kontaktformular steht Ihnen für allgemeine Fragen und Anliegen rund um unsere Dienstleistungen zur Verfügung.
So stellen wir sicher, dass Ihr Anliegen schnell und korrekt bearbeitet wird.
Padet Sicherheitsdienst führt Parkplatzkontrollen ausschliesslich auf Liegenschaften durch, die über ein richterlich angeordnetes Parkverbot mit entsprechender Beschilderung verfügen.
Zudem ist eine schriftliche Vollmacht für das jeweilige Parkplatzareal erforderlich.
Ein gerichtliches Parkverbot ist eine rechtlich verbindliche Verfügung, die von einem Gericht oder einer zuständigen Behörde in der Schweiz erlassen wird.
Es dient dazu, unbefugtes Parkieren auf Privatliegenschaften oder bestimmten Bereichen zu verhindern.
Eine Umtriebsentschädigung wird erhoben, wenn ein Fahrzeug ohne Berechtigung oder entgegen den geltenden Parkvorschriften abgestellt wird.
Sie dient dazu, den Aufwand für Kontrolle, Dokumentation und administrative Bearbeitung abzudecken.
Bei einer Einsprache wird geprüft, ob das Fahrzeug korrekt abgestellt war und ob die Kontrollvorgaben eingehalten wurden.
Eine Einsprache ist berechtigt, wenn sich der Fahrzeughalter rechtlich korrekt verhalten hat oder ein Fehler bei der Kontrolle vorliegt.
In nachgewiesenen Notfällen kann zusätzlich Kulanz gewährt werden.
Gehen Sie zu ‚Anfragen‘ unter ‚Formular für Einwände.
Dort können Sie Ihren Einwand, zum Beispiel gegen eine Umtriebsentschädigung wegen Falschparkers, einreichen.
Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder (mit * gekennzeichnet) aus, damit Ihre Anfrage korrekt bearbeitet werden kann.“
Sicherheitsfirmen dürfen auf Privatgrundstücken Parkplatzkontrollen durchführen und Umtriebsentschädigungen fordern, sofern sie beauftragt sind und ein richterlich verfügtes Parkverbot missachtet wird.

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